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Gesetzliche Vorgaben

Durch den Gesetzgeber ist die jährliche Überprüfung von Regalanlagen vorgeschrieben. Der Betreiber haftet für den ordnungsgemäßen Zustand der Regale und muss einen internen oder externen Beauftragten für die Lagersicherheit benennen

Wöchentliche Inspektionen können durch qualifizierte Mitarbeiter erfolgen.
Die Experteninspektionen dürfen nur von Befähigten Personen zur Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl durchgeführt werden, da nur sie die notwendigen vertiefenden Fachkenntnisse erworben haben.

Folgende rechtliche Grundlagen, Gesetze, DIN -Normen und technische Regeln sind anzuwenden:

  • ArbSchG, BetrSichV, TRBS 1203 Befähigte Person, DIN EN 15635 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl
  • Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen
  • DGUV Regel 108-007 (bisherige BGR 234) Lagereinrichtungen und Geräte
  • VDI 4068 Blatt 8s